Wussten Sie, dass fast alle Arbeitnehmer*innen in Rheinland-Pfalz einen Anspruch auf Bildungszeit haben? Wenn Sie sich beruflich, persönlich oder gesellschaftspolitisch weiterbilden möchten, dann können Sie sich dafür von Ihrem Job freistellen – also beurlauben - lassen.
Die Voraussetzungen: Jede/r Arbeitnehmer*in eines Unternehmens mit mindestens fünf Beschäftigten hat einen Anspruch auf bis zu zehn Arbeitstage in einem Zeitraum von zwei Jahren. Für Teilzeitbeschäftige reduziert sich der Anspruch entsprechend der Arbeitszeit. Voraussetzung ist, dass das ausgewählte Angebot als Bildungszeit anerkannt ist und Sie bereits sechs Monate bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind.
Die Kosten: Bei der Bildungszeit werden die Kosten geteilt: Der Arbeitgeber zahlt weiter das übliche Gehalt, der Arbeitnehmer zahlt die Seminargebühren. Für beide bietet die Bildungszeit echte Vorteile, denn als Arbeitnehmer stärken Sie Ihre individuellen Kompetenzen und Qualifikationen, wovon letztendlich auch das Unternehmen profitiert.
Die Anmeldung: Sie wählen eine nach dem rheinland-pfälzischen Bildungsfreistellungsgesetz anerkannte Veranstaltung aus und melden Ihren Bildungszeit mindestens sechs Wochen vor Beginn des Seminars bei Ihrem Arbeitgeber an. Die Unterlagen hierfür erhalten Sie vom Veranstalter. Nach Abschluss des Seminars müssen Sie die Teilnahme durch eine Bescheinigung nachweisen.
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