Bildungsfreistellung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen und gesellschaftspolitischen Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber. So besteht z.B. die Möglichkeit, innerhalb von zwei Jahren zehn Tage Bildungsurlaub zu beantragen.

Die Bildungsfreistellung ist mindestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen. Weitere Infos zu den allgemeinen Voraussetzungen und dem Verfahren der Bildungsfreistellung sowie einen entsprechenden Muster-Antrag finden Sie unter https://mastd.rlp.de/themen/weiterbildung/bildungsfreistellung

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist dem Arbeitgeber nach Abschluss nachzuweisen.

Weitere Infos zu unseren anerkannten Veranstaltungen erhalten Sie telefonisch (06321 855 1564) oder per E-Mail.