Ihr Weg in den Sprachkurs

Da die Personen aus den unterschiedlichen Herkunftsländern unterschiedliche Papiere erhalten, gibt es keine allgemeingültige Aussage zu Wartezeiten oder benötigten Unterlagen. Im Folgenden finden Sie exemplarisch die Vorgehensweise für Geflüchtete aus der Ukraine und für Menschen aus anderen Herkunftsländern:


Geflüchtete aus der Ukraine (Ausländerinnen und Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24AufenthG)

•    Die Interessenten für einen Platz in einem Sprachkurs melden sich telefonisch oder per Mail beim Team der vhs. Hinweis: Offene Sprechstunden sind leider aufgrund der hohen Nachfrage nicht mehr möglich.
•    Bitte schicken Sie vorab per Mail: 
Ausweis und kostenbefreite Verpflichtung des Jobcenters für die Teilnahme an einem Sprachkurs
•    Die Daten des Interessenten werden im System angelegt
•    Der Interessent erhält per Mail einen Termin für einen Einstufungsstest. Aktuell beträgt die Wartezeit auf einen Einstufungstest mehrere Wochen, da es keine freien Plätze gibt. Neue Kurse können erst dann gestartet werden, wenn die laufenden Kurse beendet sind. Ein Integrationskurs dauert in der Regel 9 Monate.
•    Beim Einstufungstest werden die noch fehlenden Papiere unterschrieben.
•    Nach dem Einstufungstest erhält der Teilnehmende eine Einladung zum Kursbeginn für sein Niveau.


Geflüchtete aus anderen Ländern (Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit einer Aufenthaltsgestattung, Ausländerinnen und Ausländer mit einer Duldung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG bzw. § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG i.V.m. einer Ausbildungsduldung gem. § 60c Abs. 1 AufenthG oder einer Beschäftigungsduldung gem. § 60d Abs. 1 AufenthG)

•    Die Interessenten für einen Platz in einem Sprachkurs melden sich telefonisch oder per Mail beim Team der vhs. Hinweis: Offene Sprechstunden sind leider aufgrund der hohen Nachfrage nicht mehr möglich.
•    Sie werden erhalten einen Termin und werden gebeten, folgende Unterlagen mitzubringen:
Ausweis und Verpflichtung des Sozialamts (wenn vorhanden)
•    Der Interessent unterschreibt alle notwendigen Papiere zur Zulassung, die an das Bundesamt geschickt werden. 
•    Das BAMF muss bei Personen mit Duldung prüfen, ob eine Duldung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG vorliegt
•    Nach Eingang der Zulassung durch das Bundesamt erhält der Interessent per Mail einen Termin für einen Einstufungsstest. Aktuell beträgt die Wartezeit auf einen Einstufungstest mehrere Wochen, da es keine freien Plätze gibt. Neue Kurse können erst dann gestartet werden, wenn die laufenden Kurse beendet sind. Ein Integrationskurs dauert in der Regel 9 Monate.
•    Nach dem Einstufungstest erhält der Teilnehmende eine Einladung zum Kursbeginn für sein Niveau.

Sie habe noch Fragen? Schauen Sie doch mal in unsere "Fragen und Antworten".
Allgemeine Informationen zu unserem Bereich "Deutsch als Fremdsprache" finden Sie hier.